Widerspruch gegen Ablehnung der Liposuktion bei Lipödem


Viele Krankenkassen lehnen Anträge auf Kostenübernahme einer Liposuktion bei Lipödem zunächst ab. Die Ablehnung ist für Betroffene oft frustrierend – bedeutet jedoch nicht, dass kein Anspruch besteht.

In zahlreichen Fällen (insbesondere im Stadium I-II) bestehen gute Chancen, sich mit einem rechtlich fundierten Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse zu wehren.

Warum Krankenkassen die Liposuktion häufig ablehnen:
  • angeblich fehlende medizinische Notwendigkeit

  • Verweis auf konservative Therapiemöglichkeiten

  • Einstufung der Liposuktion als "nicht anerkannte Leistung"

  • fehlende oder unvollständige medizinische Unterlagen


Ein Widerspruch kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:
  • eine ärztliche Diagnose des Lipödems vorliegt

  • konservative Therapien ausgeschöpft wurden oder nicht ausreichend helfen

  • erheblicher Leidensdruck oder Funktionseinschränkungen bestehen

  • die Krankenkasse pauschal oder ohne individuelle Prüfung abgelehnt hat


Wie wir Sie beim Widerspruch unterstützen:

  • die Prüfung des Ablehnungsbescheids
  • die Bewertung der medizinischen Unterlagen
  • die rechtliche Begründung des Widerspruchs
  • die Kommunikation mit der Krankenkasse

Prüfung und rechtliche Durchsetzung nach abgelehntem Widerspruch

Auch wenn Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme bereits zurückgewiesen wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. In vielen Fällen lohnt sich eine erneute rechtliche Prüfung des Widerspruchsbescheids.

Krankenkassen bestätigen Ablehnungen im Widerspruchsverfahren häufig ohne eine vertiefte individuelle Prüfung oder übernehmen pauschal die Argumentation aus dem Erstbescheid. Dabei bleiben rechtlich relevante Aspekte – etwa der konkrete Leidensdruck, die medizinische Gesamtsituation oder formale Anforderungen an die Begründung – nicht selten unberücksichtigt.

Als auf Lipödem spezialisierte Kanzlei prüfen wir auch bereits abgelehnte Widersprüche darauf, ob:

  • die Entscheidung der Krankenkasse rechtlich angreifbar ist,

  • Verfahrensfehler vorliegen,

  • medizinische Unterlagen unzureichend gewürdigt wurden oder

  • eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche in Betracht kommt.

Sofern eine weitere rechtliche Verfolgung sinnvoll erscheint, übernehmen wir die Vertretung gegenüber der Krankenkasse und – falls erforderlich – auch vor dem Sozialgericht. Ziel ist es, Ihre Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und Sie transparent über das weitere Vorgehen zu informieren.

Jeder Fall ist individuell – eine rechtliche Prüfung schafft Klarheit.