Kostenübernahme bei Lipödem-Behandlungen


Kostenübernahme durch die Krankenkasse

  • Seit einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die Liposuktion für Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung.
  • Für Stadium I–II kann sie derzeit als sog. "Potenzialleistung" (§ 137c SGB V) beantragt werden, wenn die konservative Therapie ausgeschöpft ist.
  • Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil L 5 KR 227/19)* hat entschieden, dass Krankenkassen die Kosten auch für Stadium I–II erstatten müssen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem Arzt eine medizinische Begründung erstellen, die auf die Leitlinien und den Potenzialstatus der Liposuktion verweist.

Fazit

  • Das Lipödem ist eine chronische, aber behandelbare Erkrankung.
  • Zuerst steht immer die konservative Therapie.
  • Wenn diese versagt, ist eine Liposuktion eine wirksame und empfohlene Option – unabhängig vom Stadium.
  • Die Kostenerstattung kann bei medizinischer Notwendigkeit auch für Stadium I–II beantragt und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.


Ein bedeutendes Urteil* hat bestätigt, dass die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen auch in früheren Stadien von der Krankenkasse übernommen werden kann.

Hier finden Sie den vollständigen Urteilstext zum Download:



*Das Urteil zugunsten von Patientinnen, die an Lipödem Stadium I–II leiden, wurde erstritten von:

dipl.-jur. tim c. werner

rechtsanwalt & fachanwalt für sozialrecht

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