Kostenübernahme bei Lipödem-Behandlungen
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Seit einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die Liposuktion für Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung.
- Für Stadium I–II kann sie derzeit als sog. "Potenzialleistung" (§ 137c SGB V) beantragt werden, wenn die konservative Therapie ausgeschöpft ist.
- Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil L 5 KR 227/19)* hat entschieden, dass Krankenkassen die Kosten auch für Stadium I–II erstatten müssen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem Arzt eine medizinische Begründung erstellen, die auf die Leitlinien und den Potenzialstatus der Liposuktion verweist.
Fazit
- Das Lipödem ist eine chronische, aber behandelbare Erkrankung.
- Zuerst steht immer die konservative Therapie.
- Wenn diese versagt, ist eine Liposuktion eine wirksame und empfohlene Option – unabhängig vom Stadium.
- Die Kostenerstattung kann bei medizinischer Notwendigkeit auch für Stadium I–II beantragt und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.
Ein bedeutendes Urteil* hat bestätigt, dass die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen auch in früheren Stadien von der Krankenkasse übernommen werden kann.
Hier finden Sie den vollständigen Urteilstext zum Download:
*Das Urteil zugunsten von Patientinnen, die an Lipödem Stadium I–II leiden, wurde erstritten von:
dipl.-jur. tim c. werner
rechtsanwalt & fachanwalt für sozialrecht
www.adipositas-anwalt.de